Bava Metzia 5

Kapitel 5

א ואיכא למימר כולה למר ואיכא למימר כולה למר אמר סומכוס ממון המוטל בספק חולקין בלא שבועה הכא דליכא דררא דממונא דאיכא למימר דתרוייהו היא לא כ"ש
1 wobei man annehmen muß, das ganze gehöre entweder nur dem einen oder nur dem anderen, sagt, der Betrag, über den ein Zweifel besteht, sei ohne Schwur zu teilen, um wieviel mehr sollte dies von unserem Falle gelten, wo ein Streitobjekt überhaupt nicht vorhanden ist, denn es kann ja beiden gehören!? –
ב אפילו תימא סומכוס שבועה זו מדרבנן היא כדרבי יוחנן דאמר ר' יוחנן שבועה זו תקנת חכמים היא שלא יהא כל אחד ואחד הולך ותוקף בטליתו של חבירו ואומר שלי הוא
2 Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht des Symmachos, denn dieser Schwur ist nur rabbanitisch. Dies nach R. Joḥanan, denn R. Joḥanan sagte: Dieser Schwur ist eine Verordnung der Weisen, damit nicht jemand hingehe, das Gewand seines Nächsten anfasse und sage, es gehöre ihm.
ג לימא מתניתין דלא כרבי יוסי דאי כרבי יוסי הא אמר א"כ מה הפסיד רמאי אלא הכל יהא מונח עד שיבא אליהו
3 Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht R. Joses vertritt, denn R. Jose sagt ja: dadurchverliert der Betrüger nichts, vielmehr muß alles liegen bleiben, bis Elijahu kommt. –
ד אלא מאי רבנן כיון דאמרי רבנן השאר יהא מונח עד שיבא אליהו הא נמי כשאר דמי דספיקא היא
4 Wenn etwa die der Rabbanan, so sagen sie ja, der Restbleibe liegen, bis Elijahu kommt, und diesgleicht ja dem Reste, denn darüber waltet ja der Zweifel ob!? –
ה האי מאי אי אמרת בשלמא רבנן התם דודאי האי מנה דחד מינייהו הוא אמרי רבנן יהא מונח עד שיבא אליהו הכא דאיכא למימר דתרוייהו הוא אמרי רבנן פלגי בשבועה
5 Was soll dies: wenn du sagst, sie vertrete die Ansicht der Rabbanan, [so ist zu erklären,] nur in jenem Falle, wo die Mine nur einem gehören kann, sagen die Rabbanan, sie bleibe liegen bis Elijahu kommt, hierbei aber, wo es beiden gehören kann, sagen auch die Rabbanan, daß sie schwören und teilen müssen,
ו אלא אי אמרת ר' יוסי היא השתא ומה התם דבודאי איכא מנה למר ואיכא מנה למר אמר ר' יוסי יהא מונח עד שיבא אליהו הכא דאיכא למימר דחד מינייהו הוא לא כ"ש
6 nach R. Jose aber sollte doch, wenn sogar da, wo jedem eine Mine sicher gehört, er der Ansicht ist, esbleibe liegen, bis Elijahu kommt, es um so mehr hierbei liegen bleiben, wo es vielleicht nur einem von ihnen gehört!? –
ז אפי' תימא ר' יוסי התם ודאי איכא רמאי הכא מי יימר דאיכא רמאי אימא תרוייהו בהדי הדדי אגבהוה
7 Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht R. Joses, denn da ist ja einer von ihnen entschieden ein Betrüger, während es hierbei nicht ausgemacht ist, daß einer ein Betrüger ist, denn sie können es beide gleichzeitig aufgehoben haben.
ח אי נמי התם קניס ליה רבי יוסי לרמאי כי היכי דלודי הכא מאי פסידא אית ליה דלודי
8 Oder auch: da maßregelt R. Jose den Betrüger, damit er die Wahrheit eingestehe, hierbei aber erleidet er ja keinen Schaden, der ihn zu einem Geständnisse veranlassen könnte. –
ט תינח מציאה מקח וממכר מאי איכא למימר אלא מחוורתא כדשנין מעיקרא
9 Einleuchtend ist dies bei einem Funde, wie ist es aber bei Kauf und Verkauf zu erklären!? – Am richtigsten ist vielmehr, wie wir vorher erklärt haben.
י בין לרבנן ובין לר' יוסי התם גבי חנוני על פנקסו דקתני זה נשבע ונוטל וזה נשבע ונוטל
10 Sowohl nach den Rabbanan als auch nach R. Jose sollte man doch in jenem Falle, wenn ein Krämer etwas auf Grund seines Geschäftsbuches fordert, von dem er lehrt, der eineschwöre und erhalte und der andere schwöre und erhalte, sagen,
יא מ"ש דלא אמרינן נפקיה לממונא מבעה"ב ויהא מונח עד שיבא אליהו דהא בודאי איכא רמאי
11 man nehme dem Eigentümer das Geld ab und lasse es liegen bis Elijahu kommt, da ja hierbei einer entschieden ein Betrüger ist!? –
יב אמרי התם היינו טעמא דאמר ליה חנוני לבעה"ב אנא שליחותא דידך קא עבדינא מאי אית לי גבי שכיר אע"ג דקא משתבע לי לא מהימן לי בשבועה את האמנתיה דלא אמרת לי בסהדי הב ליה
12 Ich will dir sagen, da ist folgender Grund zu berücksichtigen. Der Krämer kann zum Hausherrn sagen: ich habe deinen Auftrag ausgeführt und nichts mit dem Lohnarbeiter zu tun, wenn er auch schwört, glaube ich ihm nicht; du bist es, der ihm getraut hat, denn du sagtest mir nicht, daß ich ihm nur vor Zeugen geben solle.
יג ושכיר נמי א"ל לבעה"ב אנא עבדי עבידתא גבך מאי אית לי גבי חנוני אע"ג דמשתבע לי לא מהימן לי הלכך תרוייהו משתבעי ושקלי מבעל הבית:
13 Ebenso kann der Lohnarbeiter zum Hausherrn sagen: ich habe meine Arbeit bei dir verrichtet und nichts mit dem Krämer zu tun, auch wenn er schwört, glaube ich ihm nicht. Deshalb schwören beide und erhalten [Zahlung] vom Hausherrn.
יד תני רבי חייא מנה לי בידך והלה אומר אין לך בידי כלום והעדים מעידים אותו שיש לו חמשים זוז נותן לו חמשים זוז וישבע על השאר
14 R. Ḥija lehrte: [Wenn jemand zu einem sagt:] ich habe bei dir eine Mine, und dieser erwidert: du hast nichts bei mir, und Zeugen bekunden, daß er bei ihm fünfzig Zuz habe, so muß er ihm fünfzig Zuz zahlen und wegen der übrigen schwören,
טו שלא תהא הודאת פיו גדולה מהעדאת עדים מק"ו
15 denn [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere ist zu entnehmen, daß das eigene Geständnisnicht bedeutender sein dürfe als eine Bekundung von Zeugen.
טז ותנא תונא שנים אוחזין בטלית זה אומר אני מצאתיה וכו' והא הכא כיון דתפיס אנן סהדי דמאי דתפיס האי דידיה הוא ומאי דתפיס האי דידיה הוא וקתני ישבע
16 Und der Autor unserer Mišna lehrt dasselbe: wenn zwei ein Gewand halten und der eine sagt &c. Hierbei sind wir ja Zeugen, daß das, was der eine hält, ihm gehöre, und das, was der andere hält, ihm gehöre, und er lehrt, daß jeder schwören müsse. –
יז מאי שלא תהא הודאת פיו גדולה מהעדאת עדי' מק"ו שלא תאמר הודאת פיו הוא דרמיא רחמנא שבועה עליה כדרבה
17 Wozu ist [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere nötig, daß das eigene Geständnis nicht bedeutender sein dürfe als die Bekundung von Zeugen!? – Damit man nicht sage, der Allbarmherzige habe nur bei einem Geständnisse einen Schwur auferlegt, nach einer Lehre Rabbas,
יח דאמר רבה מפני מה אמרה תורה מודה מקצת הטענה ישבע חזקה אין אדם מעיז פניו בפני בע"ח והאי בכוליה בעי דנכפריה והא דלא כפריה משום דאין אדם מעיז פניו
18 denn Rabba sagte: Die Tora sagt deshalb, wer einen Teil der Forderung eingesteht, müsse schwören, weil es feststehend ist, daß niemand sich seinem Gläubiger gegenüber erkühne; er möchte die ganze [Schuld] ableugnen, nur leugnet er sie deshalb nicht ab, weil er sich nicht erkühnt;